> > > > > >
SeniorInnen


Barrierefreie Version | Sitemap | Kontakt | Hilfe | Schriftgröße: A A A  | ein Druckersymbol
Erweiterte Suche | Suche:
Senioren
in Niederösterreich

Seniorenförderung


Gemäß § 4 des Seniorengesetzes kann juristischen Personen, die ihre Tätigkeit auf das Land Niederösterreich erstrecken eine Förderung gewährt werden, wenn die von ihnen durchgeführten Vorhaben im Interesse der NÖ Senioren stehen. Gleiches gilt sinngemäß für anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Als Vorhaben gelten unter anderem:

  • kulturelle Veranstaltungen
  • Veranstaltungen, die der Bildung dienen
  • Veranstaltungen, die der gesellschaftlichen Kommunikation dienen

Die Förderung kann in der Gewährung

  • einer nicht rückzahlbaren Beihilfe,
  • von sonstigen Sachleistungen oder
  • von organisatorischen Hilfeleistungen

bestehen.

 




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Seniorenförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3


Ingrid Schuster, E-Mail: post.seniorenreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13209, Fax: 02742/9005- 13216

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 10.05.2011