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Landesverwaltung


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in Niederösterreich

Grundlegende Informationen zur Bürgerbegutachtung

Bevor

  • ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder
  • eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird,

haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.

Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht

  • dem Gesetzgeber (NÖ Landtag) bzw. dem Verordnungsgeber (NÖ Landesregierung), unterschiedliche Meinungen zu einer zukünftigen Rechtsvorschrift kennenzulernen und
  • dem Bürger, der sich beteiligt, seine Interessen darzustellen

Eine Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen.

Für die Stellungnahme durch den Bürger sind keine Formvorschriften vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein).

Die Stellungnahmen müssen allerdings bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beim

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesamtsdirektion
Beratungsstelle
Landhausplatz 1, Haus 3, Zimmer 3.104-3.106
3109 St. Pölten

oder direkt
post.begutachtung@noel.gv.at
eingelangt sein.

Kopien der Entwürfe sind gegen Kostenersatz zu erhalten

  • bei der Beratungsstelle beim Amt der NÖ Landesregierung und
  • bei den Beratungsstellen aller Bezirkshauptmannschaften

und hier auf dieser Homepage:
Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen

Ein Gesetzesentwurf wird nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens in den Landtag eingebracht. Diese eingebrachten Entwürfe können Sie unter Landtagsvorlagen einsehen.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes zu Fragen über die Bürgerbegutachtung

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten


Dipl.-Ing. Michael Stiller E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12530, Fax: 02742/9005 DW 13610

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4 EG Landhausboulevard

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 21.04.2012