Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 19.01.2026 )
Stadt Wien, MA45 - Wiener Gewässer, KG Tullnerbach, Purkersdorf
Die Stadt Wien, MA45 - Wiener Gewässer, hat um wasserrechtliche Bewilligung für folgende Maßnahmen am Wienerwaldstausee angesucht: • Sanierung des wasserrechtlich bewilligten Abschlussbauwerkes mittels
Herstellung einer Dichtwand (Erosionssperre im Sinne einer Tauchwand entlang der Dammachse) auf Grundstück Nr.: 371/1, KG Tullnerbach, und Nr. 366/17, KG Purkersdorf, • Wasserentnahme aus dem Wienerwaldstausee (im Ausmaß von 0,52 l/s, 18,57 m³/d bzw. 260 m³ gesamt) für die Herstellung der Dichtwand auf Grundstück Nr.: 371/1, KG Tullnerbach, und Nr. 366/17, KG Purkersdorf, Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten aufliegenden Projekt hervor. Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen für Montag, den 19.01.2026 um 08:30 Uhr Treffpunkt: Staudamm Wienerwaldsee - An der Stadlhütte 10, 3011 Purkersdorf an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 379
3100 St. Pölten, Am Bischofteich 1
