Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 12.08.2026 )
Rittmannsberger Maria
Rittmannsberger Florian, KG St. Valentin
Herr Florian und Frau Maria Rittmannsberger haben um die wasserrechtliche Bewilligung für das Vorhaben „Anschüttung im HW-Abflussbereich des Erlabaches (Hochwasser Freimachung)“ auf dem Grundstück 149/1, KG St. Valentin, angesucht.
Geplant ist eine Anschüttung auf Gst. 149/1, KG St. Valentin, im Anschluss an die Straßengrundstücke der Stadtgemeinde St. Valentin im bereits bebauten Gebiet im Bereich der Neubaustraße. Die geplante Anschüttung auf einer Fläche von rd. 3530 m² hat eine Länge von rd. 102,6 m und eine Breite von rd. 32,5 bzw. 35,1 m und eine durchschnittliche Höhe von 0,5 m bis 0,9 m. Die Anschüttung ist so geplant, dass die Oberkante mind. 0,3 m über dem 100-jährlichen Hochwasser liegt. Die max. Wasserspiegellage HW100 beträgt 268,00 müA, die Schütthöhe somit 268,30 müA.
Als Projektbestandteil wurden 2D-Wasserspiegellagenberechnungen für das HW30 und HW100 am Erlabach durchgeführt und die Auswirkungen des Projektes untersucht. Die Ergebnisse wurden als Differenzenpläne der Wasserspiegellagen dargestellt. Die Berechnungen ergeben geringfügige Aufspiegelungen von 1 bis 5 cm auf den Grundstücken Nr. 149/1, 144/43 und 1286/3, KG St. Valentin.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten und beim Gemeindeamt der Stadtgemeinde St. Valentin aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung
mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 12.08.2026 um 14.00 Uhr Treffpunkt: Rathaus St. Valentin, kleiner Sitzungssaal Hauptplatz 7, 4300 St. Valentin an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
