Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 23.07.2026 )
Kaya Sercan, KG Sollenau
Kenntnisnahme der Anzeige über die Änderung der gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage (Imbissstand) im Standort 2601 Sollenau, Blumauerstraße 200a, Grst.Nr. .302, KG Sollenau, Bereich vor der Halle D, durch Vornahme eines Gerätetausches (Pizzaofen anstelle des Elektroherdes und des Elektro-Umluftofens)
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Weiterführende Informationen
Bezirkshauptmannschaft Wiener NeustadtE-Mail: post.bhwb@noel.gv.at
02742/9005 419
2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33
02742/9005 419
2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
