Dorfhelferin und Dorfhelfer - Berufsbild

Ein anspruchsvoller, interessanter und abwechslungsreicher Beruf!  

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Dorfhelferin im Einsatz
© NLK

Berufsbild

Dorfhelferinnen und Dorfhelfer sind die einzige Sozialeinrichtung in Niederösterreich, die gleichzeitig Heim- und Betriebshilfe anbieten.

Dorfhelferinnen und Dorfhelfer unterstützen landwirtschaftliche Betriebe, wenn die betriebsführende Person oder eine natürliche Person, die Mitglied des landwirtschaftlichen Haushaltes ist, wegen Geburt eines Kindes, Krankheit, Tod, Unfall, Tod, Kur- oder Erholungsaufenthalt ausfällt.

Die Tätigkeit der Dorfhelferin oder des Dorfhelfers umfasst alle notwendigen Arbeiten, die üblicherweise im landwirtschaftlichen Betrieb, Haus und Garten anfallen. Wesentliche Aufgabenbereiche sind die Haushaltsführung, die Versorgung der Familienmitglieder - insbesondere von Kindern bis zum 15. Lebensjahr - und die Betreuung pflegebedürftiger Personen sowie die Mithilfe bei der Stallarbeit.

Weiters können Dorfhelferinnen und Dorfhelfer auch für diverse Außenarbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb - wie etwa Erntearbeiten - herangezogen werden.

In der Regel erfolgt nach drei Wochen ein Wechsel des Einsatzortes.

Durch den Einsatz der Dorfhelferinnen und Dorfhelfer ist sichergestellt, dass der landwirtschaftliche Betrieb keine finanziellen Einbußen erleidet und in geordneter Art und Weise weitergeführt werden kann. 

Dorfhelferin in der Küche
© NLK

Anforderungsprofil

  • Verantwortungsbewusstsein 
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten  
  • zeitliche, örtliche und persönliche Flexibilität 
  • Soziale Kompetenz
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Kontaktfreude 
  • Mentale Stärke
  • Naturverbundenheit 
  • Organisationsfähigkeit 
  • Identifikation mit den Aufgaben eines landwirtschaftlichen Betriebes 
  • Bereitschaft zum Einsatz im gesamten Bundesland Niederösterreich 
  • Führerschein Klasse B und F, eigener PKW

Ausbildung

Der Ausbildungslehrgang in der Landwirtschaftlichen Fachschule Gießhübl dauert insgesamt 9 ½ Monate (September bis Mitte Juni). 

Voraussetzung für die Anmeldung zum Ausbildungslehrgang an der Landwirtschaftlichen Fachschule Gießhübl ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein positiver Abschluss der 10. Schulstufe sowie die Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt.

Neben theoretischen Unterrichtseinheiten absolvieren die künftigen Dorfhelferinnen und Dorfhelfer ihre praktische Ausbildung am Mostviertler Bildungshof in Gießhübl, in landwirtschaftlichen Betrieben sowie im Bereich der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbetreuung. Die Ausbildung endet mit einer kommissionellen Abschlussprüfung.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann ein Sondervertrag mit dem Land NÖ abgeschlossen werden.

Dorfhelferin beim Kochen
© NLK

Warum möchte ich gerne Dorfhelferin oder Dorfhelfer werden?

  • Soziales Engagement und Begabung im Umgang mit Menschen und Tieren sind ein wichtiges Motiv.
  • Dorfhelferinnen und Dorfhelfer gewinnen einen Einblick in verschiedene landwirtschaftliche Betriebe und Lebenssituationen. 
  • Dorfhelferinnen und Dorfhelfer haben die Möglichkeit, die vielfältigen Regionen Niederösterreichs kennenzulernen. 
  • Jeder Einsatz stellt eine neue, spannende Herausforderung dar.
  • „Danke, dass du uns geholfen hast und besuche uns doch wieder einmal." Diesen Satz hören Dorfhelferinnen und Dorfhelfer oft beim Abschied, nachdem ein Einsatz beendet wurde.
  • Dorfhelferinnen und Dorfhelfer sammeln wertvolle Erfahrungen für das eigene Leben. 
  • Es entstehen regelmäßig neue soziale Kontakte.  
  • Dorfhelferinnen und Dorfhelfer unterstützen andere Menschen in herausfordernden Situationen. Es ist ein schönes Gefühl, wenn diese Hilfe dankbar angenommen wird. 

Zuteilung einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers

Landwirte können bei Ausfall der betriebsführenden Person zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung die Zuteilung einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers beantragen.

Einsatz von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern  


weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12820
Tel: 02742/9005-12952
Letzte Änderung dieser Seite: 9.10.2023
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